Autonomiereform und Alpenvereinshütten – Identitäts- und Kulturkampf in Südtirol

Nachdem am 9. April 2025 die italienische Regierung den diesbezüglichen Entwurf eines Gesetzes zur Verfassungsänderung abgesegnet hatte, haben am 14. April 2025 bzw. 7. und 14. Mai 2025 auch die Südtiroler Regierungspartei SVP (Südtiroler Volkspartei, mit über 98% Zustimmung) und die Südtiroler und Trentiner Landtage sowie der Regionalrat Trentino-Südtirol dem Reformvorschlag für die Autonomie Südtirols und der mit ihr in der Region mit Sonderstatut Trentino-Alto Adige/Südtirol verbundenen Provinz Trient mit sehr großen Mehrheiten (29:6 Stimmen im Südtiroler Landtag) zugestimmt. Am 12. Juni 2025 genehmigte der Ministerrat in Rom nach einem ebenfalls positiven Votum der im Autonomiestatut von 1972 etablierten „Ständigen Kommission für die Probleme der Provinz Bozen“ („137er Ausschuss“) den Gesetzentwurf endgültig. Es wird erwartet, dass die Verfassungsänderung vom italienischen Parlament im Laufe des kommenden Jahres formal beschlossen wird. 

Damit kommt schließlich nach jahrelangen Verhandlungen der Südtiroler Landes- mit der Zentralregierung in Rom endlich ein Reformpaket zustande, das aus Südtiroler Perspektive überfällig ist. Denn seit der eigentlich föderalismusfreundlichen italienischen Verfassungsreform von 2001 hat das Verfassungsgericht in Rom unter Berufung auf transversale staatliche Kompetenzen (Querschnittskompetenzen), mit denen letztlich die nationale Einheitlichkeit und Einheit der Gesetzgebung gewährleistet werden sollen, die Südtiroler Autonomierechte sukzessive in Bereichen eingeschränkt, die das Wettbewerbsrecht, die Umsetzung bürgerlicher und sozialer Rechte oder den Umweltschutz betreffen. Exemplarisch hierfür sind die Stärkung der zentralstaatlichen Durchgriffsmöglichkeiten hinsichtlich des Personalrechts des öffentlichen Dienstes, der Koordinierung der öffentlichen Finanzen (Finanzaufsicht), der Mindeststandards in Verwaltungsverfahren, des öffentlichen Vergabe- und Raumordnungsrechts, des Umwelt- und Jagdrechts, der Berufsordnungen oder der Zuständigkeiten der Ortspolizei. 

Mit der geplanten neuerlichen Verfassungsänderung sollen die Südtiroler Autonomierechte nun wieder klarer von denen des Zentralstaates abgegrenzt, tw. wiederhergestellt und abgesichert werden. Wesentliche Elemente der Reform sind:

(1) Die verfassungsrechtliche Grenze der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik“, auf die sich das italienische Verfassungsgericht bei seiner einschränkenden Rechtsprechung wiederholt berufen hatte, wird gestrichen. Die bislang primäre Gesetzgebungskompetenz der Provinz bzw. Region wird nun explizit als „ausschließlich“ deklariert.

(2) Eine Verschlechterung der Autonomierechte durch die Gesetzgebung des italienischen Parlaments ist nurmehr mit Zustimmung der Region und der beiden autonomen Provinzen möglich (Einvernehmens-Prinzip).

(3) Die Kompetenzen der Provinzen werden gestärkt, etwa in den Bereichen Raumordnung, Verkehr, öffentliche Verwaltung, Umwelt- und Klimaschutz, Ökosystem und Wildtiermanagement, wobei insbesondere letztere im Hinblick auf Großraubwild (Wölfe, Bären) zumindest sehr öffentlichkeitswirksam ist.    

(4) Die Proporzregelungen für die Repräsentation der deutschen, italienischen und ladinischen Sprachgemeinschaften in der Landesregierung und in den Gemeindeausschüssen werden flexibilisiert. So kann etwa der Landtag zukünftig mit einfacher Mehrheit der Sitze beschließen, nicht die (typischerweise von den Deutschsprachigen dominierte) Sitzverteilung im Parlament, sondern die Anteile der Sprachengruppen gemäß der letzten Volkszählung zugrunde zu legen.

(5) Die Ansässigkeitsregelung für das aktive Wahlrecht wird dahingehend verändert, dass neu zugezogene Staatsbürger zukünftig bereits nach zwei anstatt wie bislang vier Jahren wählen dürfen (im Trentino weiterhin nach einem Jahr). 

(6) In der deutschsprachigen Fassung der Verfassung ist nun von „Trentino-Südtirol / Alto Adige“ (anstatt von bislang „Trentino-Alto Adige / Südtirol“) die Rede, im Autonomiestatut auf italienisch von „Trentino-Alto Adige / Südtirol“ (statt „Trentino-Alto Adige“), und auf deutsch von „Trentino-Südtirol / Alto Adige“ (statt „Trentino-Südtirol“).  

Entsprechend der Kompetenzklärungen und -zugewinne interpretiert der Landeshauptmann Südtirols, Arno Kompatscher, zusammen mit seinem Trentiner Amtkollegen Maurizio Fugatti, das Verhandlungsergebnis mit der Regierung Georgia Melonis als Erfolg: „Mit dieser Reform der Autonomie verfolgen wir drei Ziele: Erstens die Wiederherstellung der Kompetenzen, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ausgehöhlt wurden; zweitens, wo möglich, den Ausbau der Kompetenzen, und drittens den Schutz und zusätzliche Garantien für unsere Autonomie. In all diesen Bereichen haben wir bedeutende Fortschritte erzielt“. Nicht zuletzt dürfte Kompatscher hier auch eine Bestätigung seiner durchaus nicht unumstrittenen Koalitionsbildung der SVP (mit 13 von 35 Abgeordneten und acht von Landesräten inkl. Landeshauptmann) mit den Fratelli d’Italia (2 Abgeordnete, 1 Landesrat) und der Forza Italia (1 Abgeordneter, 1 Landesrat), neben den Freiheitlichen (nun 1 statt ursprünglich 2 Abgeordnete, 1 Landesrätin) und der Bürgerliste La Civica (1 Abegordneter) nach den Wahlen von 2023 sehen.

Tatsächlich fällt die weitere Reaktion in Südtirol mehr oder weniger gemischt aus. Generell werden von den Parteien der Mitte und der Linken die Fortschritte gewürdigt, etwa hinsichtlich der Kompetenzverteilung und des Einvernehmensprinzips. Zugleich wird aber kritisch angemerkt, inwieweit das Ergebnis eine Koalition mit FdI und FZ legitimiere, dass die Gefahr durch den weiter im Text stehenden Begriff der „nationalen Interessen“ als richtungsweisend auch für die regionale Gesetzgebung weiterbestehe und die Zuständigkeiten der Provinzen durchaus noch ausbaufähig wären, z.B. im Bildungsbereich.

Insbesondere die rechtspopulistischen und deutschnationalen Parteien und Organisationen stehen dem Reformpaket teilweise extrem skeptisch und ablehnend gegenüber, teilweise, weil die Reformen nicht weit genug gingen und zu unscharf seien, teilweise, weil die Identität Südtirols gefährdet werde (und man sich ohnehin eigentlich nicht als zu Italien zugehörig betrachtet). So sieht der rechtskonservative Südtiroler Schützenbund in dem Paket eine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger und einen faktischen Rückschritt: „Ohne die Menschen dieses Landes einzubinden, ohne den vom Volk getragenen Autonomiekonvent [d.i. ein landesweiter partizipativer Konsultationsprozess zur Autonomiereform in den Jahren von 2015 bis 2017] zu achten, wird in Rom ein Ergebnis als ‚historischer Durchbruch‘ gefeiert – ein Begriff, der hohl klingt, wenn man ihn mit der Realität konfrontiert. Was bleibt für Südtirol? Nichts. Kein echter Fortschritt, keine Sicherung unserer Identität, keine Stärkung unserer Rechte. (...) ‚Darum rufen wir alle Südtiroler auf: Seid wachsam. Lasst euch nicht täuschen von wohlklingenden Worten und politischen Inszenierungen. Es geht um mehr als nur eine Reform – es geht um unser Erbe, um unsere Sprache, um unsere Identität. Es geht um unser Südtirol. Denn eines ist gewiss: Wenn sich ausgerechnet die geistigen Erben des Faschismus über eine Autonomiereform freuen, dann kann das für unser Volk nichts Gutes bedeuten‘, so der Landeskommandant des Südtiroler Schützenbundes, Roland Seppi.“

Der Südtiroler Heimatbund hat analog dazu eine Plakatkampagne unter dem Motto „Südtiroler verraten! Autonomie verkauft!“ initiiert. Und die Vertreter der rechtsnationalen Südtiroler Freiheit kritisierten im Landtag insbesondere den „Flickenteppich“ der Reform, die diesbezüglichen „Geheimverhandlungen“ und den damit verbundenen angeblichen Rückschritt in der Autonomie, nicht zuletzt aufgrund der reduzierten Ansässigkeitsregel (mit der impliziten Gefahr einer allmählichen Majorisierung der Deutschsprachigen durch die Italiener), der zukünftigen „Italienerpräsenz in den Gemeindeausschüssen“ und der Verwendung des „unseligen“ Begriffs Alto Adige auch iim deutschsprachigen Kontext. 

Auch die österreichische FPÖ protestiert vehement gegen die Reform als „glatten Verrat an den Rechten der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung Südtirols“ und fordert ein „Einschreiten“ Österreichs als Schutzmacht. Interessanterweise werden diese Extremposition und auch die sonstigen mehr oder weniger sachlichen Kritikpunkte an der Autonomiereform von der einzigen verbliebenen Freiheitlichen Abgeordneten im Südtiroler Landtag (und Mitglied der Regierung), Ulli Mair, deutlich nicht geteilt, obwohl die Südtiroler Freiheitlichen deutlich mit einer Eigenstaatlichkeit Südtirols nach Schweizer Vorbild flirten.

Während die Mehrheitsgesellschaft in Südtirol trotz verschiedener Vorbehalte zu großen Teilen hinter der Autonomiereform steht und deren Ablehnung fast ausschließlich von Rechtspopulisten und -extremen getragen wird, verweist die Autonomiedebatte gleichwohl an weiter bestehende grundsätzliche Vorbehalte von Teilen der deutschsprachigen Bevölkerung gegen die Autonomie und die Zugehörigkeit zu Italien selbst. Da mutet es als symbolträchtige Koinzidenz an, dass gleichzeitig zu den gegenwärtigen politischen Diskussionen auch so etwas wie ein Kulturkampf im Kleinen um die national-kulturelle Identität der deutschsprachigen Südtiroler stattfindet. 

So musste die italienische Post unlängst auf Anweisung der offenbar um die Stimmung in Südtirol besorgten Regierung Meloni eine Serie von Sonderbriefmarken wieder aus dem Verkehr ziehen. Denn die Marken mit ihren Motiven  aus den Dolomiten, der Latermargruppe und des Rosengarten, wiesen lediglich die Ortsangabe „Trentino/Alto-Adige“ und die italienische Bezeichnung der Berge auf. Diese Entscheidung führte zu kritischen Reaktionen von italienischer Seite, etwa des Parlamentsabgeordneten und ehemaligen Landtagsabgeordneten der FdI, Allessandro Urzi

Aber auch innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft kommt es zu Streit um das eigene Selbstverständnis. So hat die stellvertretende Vorsitzende des Alpenvereins Südtirol (AVS), Ingrid Beikircher, vorgeschlagen, im Landesbesitz befindliche Berg- und Schutzhütten in den Südtiroler Alpen, die noch die Namen der sie ursprünglich gründenden Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV), wie etwa die Regensburger, Chemnitzer, Kasseler oder Magdeburger Hütte, mit an ihre geographischen Orte angelehnten Bezeichnungen neu zu benennen, einerseits, weil die bisherigen Namen nicht mehr zeitgemäß seien und andererseits damit auch eine größere Übereinstimmung mit ihren italienischen Bezeichnungen hergestellt würde. Hintergrund ist die wechselhafte Geschichte des DAV, nach dessen Gründung im Jahr 1869 im gleichen Jahr auch die Südtiroler Sektionen Bozen und Niederdorf entstanden, die entsprechend nach dem Zusammenschluss von DAV und Österreichischem Alpenverein 1874 zum DÖAV (Deutscher und Österreichischer Alpenverein) gehörten. Die verschiedenen Hütten der DÖAV-Sektionen in Südtirol wurden nach dem Ersten Weltkrieg von Italien enteignet, während des Faschismus mit italienischen Namen versehen und nach dem Zweiten Weltkrieg an die Provinz Bozen-Südtirol übergeben, in deren Eigentum sie bis heute sind. Eine direkte Beziehung zu den gegenwärtigen Sektionen des DAV gibt es nicht mehr; entsprechend verhält sich die Führung des DAV in der Namensfrage auch neutral. 

Nicht so jedoch die rechts-patriotischen Organisationen und Parteien in Südtirol. Diese, wie der bereits genannte Südtiroler Schützenbund, wenden sich wie der vehement gegen eine Umbenennung und verweisen auf die identitätsstiftende historische Tradition, die Gefahr von Namensverwirrung und die größere Notwendigkeit, diejenigen italienischen Hüttennamen, die noch immer nach Akteuren des Faschismus benannt sind, zu ändern. Der deutschnationale Andreas-Hofer-Bund Tirol (AHBT) wiederum betont, dass der „Verkauf der eigenen Identität „aufgrund politischer Anpassung oder gegenüber dem Tourismus“ (...) nicht hinnehmbar“ sei.

Auch die Südtiroler Freiheit stößt ins gleiche Horn: „Es ist nichts anderes als Ausdruck von historischer Ignoranz und Respektlosigkeit, wenn die Existenzberechtigung der originären Namen in Frage gestellt wird! Es waren nämlich die lokalen Sektionen des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins, die unsere Schutzhütten in der Gründerzeit mühevoll errichtet haben und sie folgerichtig nach der jeweiligen Sektion benannt haben. Unter dem Faschismus wurden die Hütten enteignet und umbenannt, weil Italien die tradierten Namen ebenfalls für nicht mehr zeitgemäß erachtete und das neu eroberte Revier markieren wollte. In den Namen der Hütten sollten nunmehr Irredentisten, italienische Städte und Generäle verewigt werden. Die deutsche und österreichische Geschichte dieser Hütten sollte ausgelöscht werden. Mittlerweile haben wir die merkwürdige Situation, dass die Hütten in italienischer Sprache nach wie vor die faschistisch-kolonialistischen Namen und in deutscher Sprache die historisch-authentischen Namen führen.“ 

Mittlerweile hat sich der AVS selbst bemüßigt gefühlt, Stellung zu dieser Kritik zu beziehen. Unter Verweis darauf, dass es noch gar keine entsprechende Beschlusslage des AVS gibt, wird wenig aufgeregt verlautbart: „Viele Hunderte Euro werden in die Werbung der Marke Südtirol gesteckt, um Regionalität, Identität und Authentizität zu vermitteln. Mit der Umbenennung der Schutzhütten würde man genau diese Regionalität unterstreichen, indem die Hütten den Namen ihres Standortes, ihrer Umgebung, ihres Hausberges bekommen würden. Dadurch würde man das Wanderland Südtirol als alpine Destination noch mehr unterstreichen. (...)  Selbstverständlich würden bei den umbenannten Hütten mehrsprachige Tafeln angebracht werden, wo die Geschichte und Namensgebung der Hütte festgehalten werden. (...) Wenn man aber auf die historischen Namen beharren will, akzeptiert man gleichzeitig gewisse fragwürdige Namensgebungen, die aus einer dunklen geschichtlichen Zeit stammen. Abgesehen davon, haben bundesdeutsche, polnische und tschechische Erbauer-Sektionen oder auch einige CAI-Sektionen, welchen nach 1920 die Hütten übertragen wurden, keinen bzw. kaum einen Bezug mehr zu den Hütten, werden von diesen weder gefördert noch in irgendeiner Weise unterstützt. (...) Seitdem diese Hütten 1999 in das Eigentum des Landes Südtirol übergegangen sind, wäre es somit eigentlich folgerichtig, dass diese Hütten – alpingeschichtlich gesehen – auch Südtiroler Namen bekämen. Selbstverständlich würden diese Südtiroler Namen dann laut dem Fitto-Durnwalder-Abkommen auch ins Italienische übersetzt werden. Und selbstverständlich ist eine Namensgebung nur im Einvernehmen mit dem Land Südtirol und dem CAI Alto Adige umsetzbar, letztere sind der Idee auch nicht abgeneigt. (...) Umbenennung von Schutzhütten hat es in der Alpingeschichte sehr oft schon gegeben und die neuen Namen wurden sehr rasch von der Bevölkerung angenommen. (...) Allerdings scheint der Gedanke einer Aktualisierung einiger Südtiroler Namen von Schutzhütten nicht abwegig, sondern folgerichtig und zeitgemäß. Die regionale Wertschöpfung würde gefördert, die alpine Sachlage richtiggestellt.“ 

Aber auch in Deutschland wird der Namensstreit von rechtskonservativen bis deutschnationalen Kreisen gerne aufgegriffen. So kommentiert etwa das rechtpopulistische „Meinungsmagazin“ Tichys Einblick: „Der italienische Alpenverein will seine Berghütten von germanischen Einflüssen befreien. Pünktlich zu den Sommerferien soll in großem Stil umbenannt werden. (...) Jetzt will der AVS alle deutschen Namen, nun ja, canceln. Angeblich hätten sie „keinen territorialen Bezug zur Region“. Stattdessen sollen – in einem leicht irritierenden Akt von sprachlichem Nationalismus – ausschließlich nur noch Namen italienischer Regionen verwendet werden."

Abgesehen davon, dass die Sachlage und die Vorschläge zur Neubenennung der Südtiroler Hütten ausgesprochen unterkomplex und undifferenziert wiedergegeben werden, verkennt eine solche Meinungsmache gegen die insinuierten italienischen Umtriebe gegen deutsches Kulturgut, dass es sich beim AVS keineswegs um „den italienischen Alpenverein“ handelt – ein Fehler im Übrigen, den auch andere, eher seriöse Medien, wie etwa die Allgäuer Zeitung machen. Der 1946 gegründete AVS versteht sich nämlich explizit als „Vereinigung der deutsch- und ladinischsprachigen Bergsportvereine in Südtirol.“ Der eigentliche, überregionale italienische Alpenverein, der seit 1863 existierende Club Alpino Italiano (CAI), mit dem der AVS sehr eng und produktiv zusammenarbeitet, hat mit dem „Impuls“ Beikirchers offenbar gar nichts zu tun.  

Die Reaktionen gegen die falsch bezeichneten Briefmarken und den vom AVS bislang noch gar nicht systematisch verfolgten Versuchsballon einer Umbenennung von Hütten verdeutlichen, wie groß die Empfindlichkeiten und Unsicherheiten bezüglich nationaler und kultureller Identitäten in Südtirol noch immer sind und angesichts einer sich auch über die Provinz hinaus erstreckenden Stärkung nationalistisch-rechtspopulistischer Strömungen womöglich noch bedeutsamer werden. Dass demgegenüber gerade im (alpinen) Alltagsleben ein gedeihliches und produktives Miteinander durchaus möglich ist, zeigt sich in den Zillertaler Alpen. Dort befindet sich genau auf der österreichisch-italienischen Grenze in 2.693 Metern Höhe die ehemalige Landshuter Hütte des DAV. Sie wird seit 1989 gemeinsam von der Sektion Landshut des DAV und der Sektion Sterzing des CAI bewirtschaftet und trägt nun den Namen „Europahütte“.

   

Literatur/Links

Mayr, Paul (1966): Die Enteignung der Alpenvereinshütten 1923. Die Geschichte und die Frage der Wiedergutmachung eines Unrechts. Bozen: Alpenverein Südtirol; https://bibliothek.alpenverein.de/webOPAC/01_Alpenvereins-Publikationen/18_AV-Huetten/EnteignungderAV-Huetten_1923.pdf.

Obwexer, Walter/Happacher, Esther (Hg.) (2023): Südtirols Autonomie gestern, heute und morgen. 50 Jahre Zweites Autonomiestatut: Rück-, Ein- und Ausblicke. Baden-Baden: Nomos; https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/88762/ssoar-2023-obwexer_et_al-Sudtirols_Autonomie_gestern_heute_und.pdf?sequence=1&isAllowed=y .