Das finanzpolitische Erbe Papst Franziskus'

Betrachtet man die finanzwirtschaftliche Lage des Vatikans und insbesondere des Heiligen Stuhls zu Anfang des Pontifikat Leos XIV., so fällt die Beurteilung der diesbezüglichen Hinterlassenschaft Franziskus‘ sicherlich ambivalent aus. Auf der Habenseite steht sicherlich, dass der Fortführung der verstorbene Papst die unter Benedikt XVI. begonnenen Reformen im vatikanischen Finanzwesen weitergeführt und intensiviert hat. Dies betrifft insbesondere die Reorganisation des entsprechenden institutionellen Rahmens innerhalb der Kurie, die Verschärfung und Durchsetzung der Gesetzgebung gegen Korruption und Geldwäsche sowie die weitere Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit. 

Letzteres fand insbesondere in der Evaluation des Heiligen Stuhls inklusive des Vatikanstaats durch das Expertenkomitee des Europarates MONEYVAL gemäß der Standards, die von der Financial Action Task Force (FATF) der OECD gesetzt werden, und in der engen Kooperation mit den italienischen Behörden und der Europäischen Union ihren Ausdruck. Im Mai 2024 bescheinigte MONEYVAL dem Vatikan umfangreiche Fortschritte bei seinen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung seit den beiden großen Evaluationsberichten von 2012 und 2021. Von 39 Empfehlungen hat der Vatikan 35 vollständig und vier teilweise umgesetzt, die sich vor allem auf das Bankwesen und die Gesetzgebung bezüglich juristischer Personen bezogen. 2020 änderte Franziskus zudem das Statut der 2010 von Benedikt XVI. etablierte vatikanischen Finanzinformationsbehörde (AIF), die in Finanzaufsichts- und -informationsbehörde (Autorità di Supervisione e Informazione Finanziara, ASIF) umbenannt und neu strukturiert wurde, um ihre Effizienz gemäß internationaler Standards zu steigern. Der Papst bestätigte ausdrücklich die Kompetenzen und die Unabhängigkeit der Finanzaufsicht, auch wenn diese außer der Vorgabe von Regeln für alle Vatikanbehörden noch immer einen ausgeprägten reaktiven Charakter hat, d.h. bei ihrer Arbeit auf Hinweise aus den kurialen und vatikanstaatlichen Institutionen angewiesen und lediglich die Vatikanbank IOR (Istituto per le Opere di Religione) proaktiv direkt überwachen kann. 

Im Jahr 2024 ergriff die ASIF in vier Fällen präventive Maßnahmen gegenüber dem IOR (2023: 1, 2022: 5, 2021: 5, 2020: 0), bei denen Transaktionen in Höhe von 817.000 Euro (2023: 6.000 EUR, 2022: 829.000 EUR, 2021: 380.000 EUR, 2020: 0 EUR) unterbunden und Konten mit Einlagen in Höhe von 2,1 Mio. Euro (2023: 0 EUR, 2022: 0 EUR, 2021: 246.000 EUR, 2020: 0 EUR) eingefroren wurden. 79 verdächtige Aktivitäten (2023: 123, 2022: 128, 2021: 104, 2020: 89), davon 73 (2023: 118, 2022: 124, 2021: 98, 2020: 85) beim IOR wurden registriert, elf Fälle wurden an die vatikanische Staatsanwaltschaft weitergegeben (2023: 11, 2022: 19, 2021: 21, 2020: 16). Zusammen mit dem unter Franziskus‘ forcierten Umbau des IOR seit 2014 mit einer neuen Besetzung und Gestaltung der Governance-Struktur sowie neuen Statuten (2019/2023) und einer Professionalisierung der Geschäfte inklusive Digitalisierung und der Einbindung in den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) seit Oktober 2019 kann die Vatikanbank heute als nach internationalen Standards arbeitendes Finanzinstitut gelten, welches von Franziskus im August 2022 zum alleinigen Organ für die Abwicklung von Finanzgeschäften einschließlich der Verwaltung aller Finanzanlagen und liquiden Mittel bestimmte.

Auch die juristische Durchsetzung der wiederholt verschärften Antikorruptions- und Geldwäschegesetze des Vatikans ist ein Kennzeichen des Pontifikats Franziskus‘. So wurde etwa im Jahr 2021 der von 1989 bis 2009 amtierende ehemalige Präsident des IOR, Angelo Caloia, wegen Geldwäsche und Unterschlagung zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt. Bisheriger Höhepunkt der päpstlichen Strafverfolgung im Finanzbereich war der zweieinhalbjährige Veruntreuungsprozess um den Erwerb und Verkauf einer Londoner Luxus-Immobilie durch das vatikanische Staatssekretariat mit einem Verlust von über 200 Mio. Euro, der im Dezember 2023 mit einer Verurteilung von zehn der elf Angeklagten, darunter Kardinal Giovanni Angelo Becciu (fünfeinhalb Jahre Haft), in erster Instanz endete. Der Berufungsprozess hat im September 2025 begonnen.

Am augenfälligsten sind jedoch wohl die institutionellen Veränderungen im finanzpolitischen Gefüge der Kurie unter Franziskus. So wurden 2014 gleich drei neue Organe geschaffen: Quasi als Ergänzung der ASIF wurde das Amt des Generalrevisors als Buchprüfer der päpstlichen Verwaltung eingerichtet, außerdem der Wirtschaftsrat als strategisches Planungs- und Aufsichtsorgan der vatikanischen Wirtschaftstätigkeiten und das Wirtschaftssekretariat als operatives Ausführungsorgan. Im Gegenzug schaffte Franziskus die päpstliche Präfektur für Wirtschaft ab. Die Statuten für den Generalrevisor wurden 2019 geändert, um dessen Kompetenzen zur internen Finanzkontrolle und in der Anti-Korruptionsbekämpfung gemäß der UN-Konvention von Merida von 2003 stärken, welcher der Heilige Stuhl 2016 beigetreten ist. Während der Wirtschaftsrat das zentrale Kontroll- und Genehmigungsorgan für die Finanzen des Heiligen Stuhles und der Vatikanstadt ist, welches die zentralen Richtlinien für die Haushaltsführung vorgibt, obliegt dem Wirtschaftssekretariat deren konkrete Kontrolle und Regulierung. Ergänzt wird diese Tätigkeit durch die 2020 geschaffene Kommission für vertrauliche Angelegenheiten für Vertragsabschlüsse, die der Geheimhaltung unterliegen, und das Investitionskomitee (seit 2022), welches für die Überwachung der Vereinbarkeit von Finanzanlagen mit der katholischen Soziallehre zuständig ist. 

Die Zentralisierung der vatikanischen Finanzen wurde auch dadurch vorangetrieben, dass das Vermögensmanagement für alle Dikasterien von Franziskus bei der APSA (Administratio Patrimonii Sedis Apostolicae) zusammengefasst wurde, welche laut Art. 219 der Apostolischen Konstitution „Praedicate Evangelium“ von 2022 für die „Verwaltung und Bewirtschaftung des Immobilienvermögens und beweglichen Vermögens des Heiligen Stuhles“ zuständig ist. Dies schließt auch die weitgehende finanzpolitische Entmachtung des Staatssekretariats in Folge des Londoner Immobilienskandals ein, welches seine Vermögenswerte inklusive der Verwaltung des Peterspfennig-Fonds mit Wirkung vom 1. Januar 2021 an die APSA übertragen musste.   

Dabei folgte die Umgestaltung des vatikanischen Finanzwesens durch Franziskus keineswegs einem stringenten Plan, sondern entsprach eher einem Ansatz des „Learning by Doing“, der bisweilen einem erratischen „Trial and Error“-Verfahren entsprach. So wurde beispielsweise Anfang 2015 die Immobilienverwaltung von der APSA an das Wirtschaftssekretariat übertragen, was jedoch zu strukturellen Widersprüchen zu dessen Kontrollaufgabe und zu seiner Überforderung führte und letztlich rückgängig gemacht werden musste. Gleichzeitig gab und gibt es innerhalb der Kurie offenbar Widerstand gegen die von Franziskus geforderte höhere Effizienz und insbesondere Transparenz der Finanzaktivitäten. So erscheinen die internen Umstände des erzwungenen Rücktritts des ersten Generalrevisors Libero Milone im Juni 2017 wegen Unterschlagungs- und Bespitzelungsvorwürfen ungeklärt, welche nicht zuletzt vom damaligen Substituten des Staatssekretariats, Kardinal Becciu vorgebracht wurden. Auch die Etablierung einer neuen Kommission für Spenden an den Heiligen Stuhl (Commissio de donationibus pro Sancta Sede) zur Koordination und Verbesserung des vatikanischen Fundraising durch den bereits schwer erkrankten Papst im Februar 2025 deutet durchaus auf Versuche des Staatssekretariats hin, einen Teil seines an die APSA verlorenen finanzpolitischen Einflusses wiederherzustellen, wurde zum Leiter der ausschließlich mit italienischen Mitgliedern der Kurie und des Governatorates besetzten Kommissionitalienisch der Assessor in der Sektion für allgemeine Angelegenheiten des Staatssekretariats, Roberto Campisi, bestimmt. 

Insgesamt scheint der verstorbene Papst versucht zu haben, den Widerstand im Apparat neben juristischen Mitteln vor allem durch eine Personalpolitik zu überwinden, in der er die Führungspositionen der zentralen Organe der Finanzwirtschaft mit Persönlichkeiten seines unmittelbaren Vertrauens besetzte. Letztlich nicht überwinden konnte Franziskus auch die grundsätzlichen Widersprüche zwischen seiner Forderung nach einer armen Kirche und seiner deutlichen Kapitalismuskritik auf der einen und der Notwendigkeit eines leistungsfähigen vatikanischen Finanzsystems zur Deckung der sozialen und humanitären pastoralen Aufgaben. Auch der Spagat zwischen den Dezentralisierungstendenzen in der Weltkirche und der Beibehaltung oder Verstärkung der Konzentration päpstlicher, auch finanzieller Autorität hat sicherlich zu Friktionen in der Wirksamkeit von Franziskus‘ Reformen geführt.

Franziskus‘ Reformen und zusätzliche Sparmaßnahmen, insbesondere bei den Personalausgaben des Vatikans haben dazu geführt, dass die laufenden Finanzen des Heiligen Stuhls verhältnismäßig solide erscheinen. So weist die konsolidierte Bilanz, welche alle Dikasterien und sonstigen Einrichtungen der Kurie (ohne das IOR und den Staat der Vatikanstadt) umfasst, für 2024 bei Gesamteinnahmen von 1,23 Mrd. Euro und -ausgaben von 1,28 Mrd. Euro zum ersten Mal seit Jahren Jahren wieder einen leichten Überschuss von 1,6 Mio. Euro aus, nachdem 2023 noch ein Dfizit von 51,2 Mio. EUR verzeichnet wurde. Ohne Berücksichtigung der päpstlichen Krankenhäuser, welche rund 60 Prozent des Finanzvolumens ausmachen, ergibt sich sogar ein Plus von 18,7 Mio. Euro (2023: 8.8 Mio. Euro Defizit).

Das zentrale finanzpolitische Versäumnis Franziskus‘ ist jedoch die unterlassene Reform des vatikanischen Sozialsystems, das im Wesentlichen aus den beiden Säulen des Gesundheitsfonds (Fondo Assistenza Sanitaria, FAS) und des Pensionsfonds (Fondo Pensioni Vaticano, FPV). Beide sind prinzipiell auf der Basis eines vom Vatikan gestifteten Grundvermögens kapitalgedeckt, finanzieren sich jedoch auch durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgeber (z.Zt. regulär 2 Prozent bzw. 9 Prozent für die Arbeitnehmer und dem erwarteten Finanzbedarf entsprechend bzw. 18 Prozent für den Heiligen Stuhl bzw. Vatikanstaat). Mittlerweile weist der Pensionsfonds jedoch ein strukturelles Defizit von geschätzt 630 Mio. bis zu einer Mrd. Euro auf. Das Sozialsystem insgesamt soll eine Finanzierungslücke für die langfristigen Verpflichtungen von zwei Mrd. Euro Defizit haben. Ursachen hierfür sind die auch aus anderen Ländern bekannten Folgen des demographischen Wandels mit höherer Lebenserwartung und längeren Bezugsdauern der durchaus respektablen vatikanischen Renten sowie dadurch und den den technischen Fortschritt bedingte steigende Gesundheitsausgaben. Die letzte Erhöhung des Renteneintrittsalters für Laien von 65 auf 67 (Frauen ab 62) und für Geistliche inklusive Ordensleute von 70 auf 72 Jahre noch unter Benedikt XVI. 2010 war unzureichend, um das Problem zu lösen. Franziskus sah sich daher im November 2024 gezwungen, öffentlich vor der Gefahr zu warnen, dass die Rentenverpflichtungen mittelfristig für künftige Generationen nicht garantiert werden könne, und grundlegende Reformen anzumahnen, welche er aber nicht mehr selbst in Angriff nehmen konnte.  

Nun muss der seit Mai 2025 amtierende neue Papst Leo XIV. entsprechend reagieren und tut dies auch. Im Dezember 2025 wurde die neue Spendenkommission auf Empfehlung des von Kardinal Reinhard Marx geleiteten Wirtschaftsrates von Leo XIV. mit sofortiger Wirkung zugunsten einer Arbeitsgruppe zur Neustrukturierung des vatikanischen Fundraising wieder aufgelöst und ihr Vorsitzender Roberto Campisi nach Paris zur UNESCO versetzt. Dies deutet darauf hin, dass der Papst Schnellschüsse, die noch dazu Ausdruck innerkurialer Kompetenzgerangels sind, ablehnt und stattdessen nach längerfristig tragbaren Lösungen sucht. Bereits im Oktober 2025 hatte Leo XIV. das von Franziskus verfügte Monopol des IOR bei der Abwicklung der Vermögensverwaltung der APSA und als Treuhänder der vatikanischen Finanzanlagen wieder aufgehoben. Offenbar soll fallweise das Potenzial höherer Effizienz durch Nutzung auch anderer, ausländischer Kreditinstitute genutzt werden.

Ebenfalls im Dezember 2025 wurden schließlich Vorschriften für die Verwaltungsarbeit der Kurie geändert. Damit wurde das Renteneintrittsalter vereinheitlicht und teilweise erhöht, nämlich auf 72 bis 80 Jahre für Kleriker je nach Position (mit Spitzenämtern angepasst an die Altersgrenze von 80 bzw. 75 Jahren für wahlberechtigte Kardinäle und Bischöfe) und 70 Jahre für Laien. Krankschreibungen erfordern nun ab dem 2. (anstatt wie bisher dem 3.) Tag ein ärztliches Attest, der Krankenstand ohne ärztliche Untersuchung wird auf 20 Tage pro Jahr (bisher 40 Tage) reduziert. 

Auch wenn Leo XIV. nach eigener Aussage trotz der krisenhaften Finanzlage des Heiligen Stuhls „keine schlaflosen Nächte“ hat, zeigen seine ersten Maßnahmen nach Amtsantritt im Mai 2025 somit, dass er sich der wirtschaftlichen Probleme durchaus bewusst ist und sie pragmatisch angehen will. Dabei wird er wohl nicht nur die innerkurialen Widerstände zu überwinden haben, an denen bereits seine beiden Vorgänger teilweise gescheitert sind. Er wird auch in Kauf nehmen müssen, sich durch die notwendigen Einschnitte bei den Ausgaben des Heiligen Stuhls neuen Unmut zuzuziehen, nicht zuletzt unter den Beschäftigten im Vatikan.