Die Ukraine vor einem karthagischen Frieden?

Der von Donald Trumps Administration in enger Abstimmung mit der russischen Führung vorgelegte Friedensplan, den Trump mit einem Ultimatum an die Ukraine verbunden hat und über den nun offenbar in der Schweiz zwischen den USA und der Ukraine verhandelt werden soll, kommt in mehrerlei Hinsicht zur Unzeit:

Erstens sind die ukrainischen Streitkräfte in den letzten Wochen deutlich unter Druck geraten, und die rücksichtslosen russischen Angriffe haben zu einer Situation geführt, in der die ukrainische Front zwar nicht vor dem unmittelbaren Kollaps steht, aber Russland doch taktisch-operative Erfolge erzielt hat, die zumindest den propagandistisch nützlichen Eindruck erwecken, die russische Armee könnte trotz der wachsenden wirtschaftlichen Probleme doch auf der Siegesstraße sein. Wenigstens scheint auch im Weißen Haus wieder das Narrativ vom letztlich unbesiegbaren Russland geglaubt zu werden. Zusammen mit der Sorge vor einem anstehenden Winter ohne Energieversorgung durch die von den Russen systematisch zerstörte zivile Infrastruktur und dem diplomatischen Druck der USA inklusive der Drohung, der Ukraine essentielle Unterstützung zu entziehen resultiert daraus eine demoralisierende Situation, in der ein weitgehendes Entgegenkommen der Ukraine gegenüber den letztlich russischen Forderungen des Friedensplans  Entsprechend scheint eine faktische Aufgabe der ukrainischen Führung nicht mehr ausgeschlossen; Präsident Selenskyj scheint das ukrainische Volk in seiner jüngsten Fernsehansprache indirekt auf einen solchen Fall vorbereitet zu haben. 

Zweitens ist die Verhandlungsposition der Ukraine auch dadurch geschwächt, dass sich der Präsident und seine Regierung angesichts des großen Korruptionsskandals im ukrainischen Energiesektor inklusive hoher politischer Amts- und Entscheidungsträger in einer Lage innenpolitischer Schwäche und Vertrauenseinbuße befinden. 

Drittens sind die europäischen Unterstützer der Ukraine von der US-russischen Initiative offenbar auf dem linken Fuß erwischt worden und haben keine vorbereitete diplomatische Antwort oder Gegeninitiative in petto. Stattdessen versuchen sie nun hektisch eine eigene Position und Rolle in den anstehenden Verhandlungen zu finden. Diese wird umso schwieriger zu finden sein, als die EU-Mitgliedsstaaten in ihrer Haltung zum Ukraine-Krieg, zu Russland und zu den USA alles andere als einig sind und die Regierungen insbesondere in Frankreich und Großbritannien, aber auch etwa in der Bundesrepublik innenpolitisch unter Druck stehen. Die zu erwartende Unterstützung des Friedensplans durch russlandfreundliche Kreise, eine friedensbewegte oder auch nur einfach kriegsmüde oder durch populistische Desinformation beeinflusste westeuropäische Öffentlichkeit dürfte eine entschlossene Haltung der weiteren Unterstützung der Ukraine auch gegen die USA jenseits von Lippenbekenntnissen praktisch sehr erheblich erschweren. 

Viertens ist die europäische Stimme auch deshalb so schwach, weil die Friedensinitiative aus einer strategischen Perspektive deutlich zu früh kommt. Die angelaufenen, aber kaum optimal zu nennenden Bemühungen der europäischen Staaten, ihre erheblichen technologischen und organisatorischen Mängel in der Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit gegenüber Russland auch ohne US-Unterstützung zu beseitigen sind noch weit von greifbaren Erfolgen entfernt. Aus verteidigungspolitischem Eigeninteresse müssen die EU- und europäischen NATO-Staaten ein Interesse daran haben, dass die Ukraine die russischen Streitkräfte möglichst lang beschäftigt, um ein befürchtetes militärisches Ausgreifen Russlands gegen die NATO-Ostflanke (mit dem Ziel, die NATO und evtl. EU politisch zu sprengen) zu verzögern. Insofern käme ein Friedensschluss oder auch nur Waffenstillstand in der Ukraine zu einem Zeitpunkt, in dem die Europäer aufgrund ihrer eigenen (und selbstverschuldeten) Schwäche noch immer zu Wohlverhalten gegenüber der mittlerweile unzuverlässigen Schutzmacht Vereinigte Staaten gezwungen sind.   

Tatsächlich würde eine Annahme des Planes faktisch einer Kapitulation der Ukraine und damit auch einem Scheitern der bisherigen Politik der Eindämmung Russlands entsprechen. Hierzu betrachte man die 28 Punkte des Plans etwas genauer, die da lauten:

„1. Die Souveränität der Ukraine wird bestätigt.

2. Zwischen Russland, der Ukraine und Europa wird ein umfassendes Nichtangriffsabkommen geschlossen. Alle Unklarheiten der vergangenen 30 Jahre gelten als beigelegt.

3. Es wird erwartet, dass Russland keine Nachbarländer angreift und die Nato sich nicht weiter ausdehnt.

4. Zwischen Russland und der Nato wird unter Vermittlung der Vereinigten Staaten ein Dialog geführt, um sämtliche Sicherheitsfragen zu klären und Bedingungen für eine Deeskalation zu schaffen, mit dem Ziel, die globale Sicherheit zu gewährleisten und die Möglichkeiten für Zusammenarbeit und künftige wirtschaftliche Entwicklung zu erweitern.

5. Die Ukraine erhält verlässliche Sicherheitsgarantien.

6. Die Größe der ukrainischen Streitkräfte wird auf 600.000 Soldaten begrenzt.

7. Die Ukraine verpflichtet sich, in ihrer Verfassung zu verankern, dass sie der Nato nicht beitreten wird, und die Nato verpflichtet sich, in ihre Satzung eine Bestimmung aufzunehmen, wonach die Ukraine auch in Zukunft nicht aufgenommen wird.

8. Die Nato verpflichtet sich, keine Truppen in der Ukraine zu stationieren.

9. Europäische Kampfflugzeuge werden in Polen stationiert.

10. Die Garantie der USA:

Die USA erhalten eine Entschädigung für die Garantie.

Wenn die Ukraine Russland angreift, verliert sie die Garantie.

Wenn Russland die Ukraine angreift, werden zusätzlich zu einer entschlossenen koordinierten militärischen Reaktion alle globalen Sanktionen wieder in Kraft gesetzt, die Anerkennung des neuen Territoriums und alle anderen Vorteile dieser Vereinbarung werden widerrufen.

Wenn die Ukraine ohne Grund eine Rakete auf Moskau oder St. Petersburg abfeuert, wird die Sicherheitsgarantie als ungültig betrachtet.

11. Die Ukraine ist berechtigt, der EU beizutreten, und erhält während der Beratungen darüber kurzfristig bevorzugten Zugang zum europäischen Markt.

12. Ein umfangreiches globales Maßnahmenpaket zum Wiederaufbau der Ukraine wird umgesetzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

die Einrichtung eines Ukraine-Entwicklungsfonds zur Investition in wachstumsstarke Branchen, darunter Technologie, Rechenzentren und Künstliche Intelligenz

Die Vereinigten Staaten werden mit der Ukraine zusammenarbeiten, um die Gasinfrastruktur des Landes, einschließlich Pipelines und Speicheranlagen, gemeinsam wiederaufzubauen, zu entwickeln, zu modernisieren und zu betreiben.

Gemeinsame Anstrengungen zur Sanierung von vom Krieg betroffenen Gebieten mit dem Ziel der Wiederherstellung, des Wiederaufbaus und der Modernisierung von Städten und Wohngebieten

Entwicklung der Infrastruktur

Förderung des Abbaus von Mineralien und natürlichen Ressourcen

Die Weltbank wird ein spezielles Finanzierungspaket entwickeln, um diese Bemühungen zu beschleunigen

13. Russland wird wieder in die Weltwirtschaft integriert:

Die Aufhebung der Sanktionen wird schrittweise und einzelfallbezogen diskutiert und vereinbart.

Die Vereinigten Staaten werden ein langfristiges Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit schließen, das die gemeinsame Entwicklung in den Bereichen Energie, natürliche Ressourcen, Infrastruktur, Künstliche Intelligenz, Rechenzentren, Projekte zur Förderung seltener Erden in der Arktis und andere für beide Seiten vorteilhafte Unternehmensinitiativen umfasst.

Russland wird eingeladen, wieder der G 8 beizutreten.

14. Eingefrorene Gelder werden wie folgt verwendet:

100 Milliarden US-Dollar an eingefrorenen russischen Vermögenswerten werden in US-geführte Wiederaufbau- und Investitionsprojekte in der Ukraine investiert.

Die USA erhalten 50 Prozent der Gewinne aus diesem Vorhaben. Europa wird weitere 100 Milliarden US-Dollar beisteuern, um die für den Wiederaufbau der Ukraine verfügbaren Mittel zu erhöhen. Eingefrorene europäische Gelder werden freigegeben. Der Rest der eingefrorenen russischen Gelder wird in ein separates amerikanisch-russisches Investitionsvehikel überführt, das gemeinsame Projekte in bestimmten Bereichen umsetzt. Dieser Fonds soll die Beziehungen stärken und gemeinsame Interessen fördern, um einen starken Anreiz gegen eine Rückkehr zum Konflikt zu schaffen.

15. Es wird eine gemeinsame amerikanisch-russische Arbeitsgruppe zu Sicherheitsfragen eingerichtet, um die Einhaltung aller Bestimmungen dieses Abkommens zu fördern und sicherzustellen.

16. Russland wird die Nichtangriffspolitik gegenüber Europa und der Ukraine gesetzlich verankern.

17. Die Vereinigten Staaten und Russland werden sich auf eine Verlängerung der Verträge über die Nichtverbreitung und Kontrolle von Kernwaffen, einschließlich des START-I-Vertrags, einigen.

18. Die Ukraine verpflichtet sich, gemäß dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ein atomwaffenfreier Staat zu sein.

19. Das Kernkraftwerk Saporischschja wird unter der Aufsicht der IAEA wieder in Betrieb genommen, und der erzeugte Strom wird zu gleichen Teilen zwischen Russland und der Ukraine aufgeteilt – 50:50.

20. Beide Länder verpflichten sich, Bildungsprogramme in Schulen und Gesellschaft einzuführen, die darauf abzielen, das Verständnis und die Toleranz gegenüber unterschiedlichen Kulturen zu fördern und Rassismus und Vorurteile abzubauen:

Die Ukraine wird EU-Vorschriften zur religiösen Toleranz und zum Schutz sprachlicher Minderheiten übernehmen.

Beide Länder werden sich darauf einigen, alle diskriminierenden Maßnahmen abzuschaffen und die Rechte ukrainischer und russischer Medien sowie Bildungseinrichtungen zu garantieren.

Jegliche nationalsozialistische Ideologie und Aktivitäten müssen abgelehnt und verboten werden.

21. Gebiete:

Die Krim, Luhansk und Donezk werden als de facto russisch anerkannt, auch von den Vereinigten Staaten.

Cherson und Saporischschja werden entlang der Kontaktlinie eingefroren, was eine de facto Anerkennung entlang dieser Linie bedeutet.

Russland wird andere vereinbarte Gebiete, die es außerhalb der fünf Regionen kontrolliert, aufgeben.

Die ukrainischen Streitkräfte werden sich aus dem Teil der Oblast Donezk zurückziehen, den sie derzeit kontrollieren, und diese Rückzugsregion wird als neutrale, entmilitarisierte Pufferzone betrachtet, die international als Gebiet der Russischen Föderation anerkannt wird. Russische Streitkräfte werden diese entmilitarisierte Zone nicht betreten.

22. Nach der Einigung über künftige territoriale Regelungen verpflichten sich sowohl die Russische Föderation als auch die Ukraine, diese Regelungen nicht mit Gewalt zu verändern. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung gelten keine Sicherheitsgarantien.

23. Russland wird der Ukraine die Nutzung des Dnipro-Flusses für kommerzielle Aktivitäten nicht verwehren, und es werden Vereinbarungen über den freien Transport von Getreide über das Schwarze Meer getroffen.

24. Es wird ein humanitäres Komitee eingerichtet, um offene Fragen zu klären:

Alle noch verbliebenen Gefangenen und Leichen werden nach dem Prinzip „alle für alle“ ausgetauscht.

Alle zivilen Gefangenen und Geiseln, einschließlich Kinder, werden freigelassen.

Es wird ein Programm zur Familienzusammenführung umgesetzt.

Es werden Maßnahmen ergriffen, um das Leid der Opfer des Konflikts zu lindern.

25. In der Ukraine werden innerhalb von 100 Tagen Wahlen abgehalten.

26. Alle an diesem Konflikt beteiligten Parteien erhalten vollständige Amnestie für ihre Handlungen während des Krieges und erklären sich bereit, in Zukunft keine Ansprüche oder Beschwerden zu erheben.

27. Diese Vereinbarung ist rechtsverbindlich. Ihre Umsetzung wird vom Friedensrat überwacht und garantiert, dem Präsident Donald J. Trump vorsitzt. Bei Verstößen werden Sanktionen verhängt. 

28. Sobald alle Parteien diesem Memorandum zugestimmt haben, tritt der Waffenstillstand unmittelbar in Kraft, nachdem beide Seiten sich auf die vereinbarten Positionen zurückgezogen haben, um mit der Umsetzung der Vereinbarung zu beginnen.“

Mit der Anerkennung der faktischen Abtretung des Donbass und der Krim durch die Ukraine und den Westen (Punkt 21), der satzungs- und verfassungsmäßigen Verankerung des Nichtbeitritts der Ukraine zur NATO (Punkt 7), der Beschränkung der ukrainischen Streitkräfte und ihre Verpflichtung zum Verzicht auf Nuklearwaffen (Punkte 6 und 18), den Ausschluss westlicher Truppen in der Ukraine (Punkt 8), die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland und seine Reintegration in die Weltwirtschaft inklusive des Gewinns von 50% der Energieleistung des zu internationalisierenden Kernkraftwerks von Saporischschja (Punkte 13, 14 und 19), der Pflicht zu ukrainischen Neuwahlen ohne Erwähnung potenzieller russischen Wahlbeeinflussung (Punkt 25) sowie der symbolischen Verpflichtung zur Entnazifizierung und zum Minderheitenschutz inklusive russischsprachiger Medien und Religionsgruppen, also faktisch der Wiederzulassung der kremlhörigen russisch-orthodoxen Kirche in der Ukraine (Punkt 20) erreicht Vladimir Putin faktisch einen Großteil seiner Kriegsziele. Hinzu kommt die aus moralischer, versöhnungspolitischer wie völkerstrafrechtlicher Perspektive höchst bedenkliche Amnestie für jegliche Kriegsverbrechen (Punkt 26). 

Demgegenüber fallen die Zugeständnisse an die Ukraine recht mager aus: Zwar wird ihr ein umfangreiches wirtschaftliches Wiederaufbauprogramm, auch unter teilweiser Verwendung beschlagnahmter russischer Vermögenswerte, sowie der freie Handelszugang zum Schwarzen Meer versprochen (Punkte 12, 14 und 23), doch angesichts der bisherigen Erfahrungen, etwa mit dem Budapester Memorandum von 1994, erscheinen die wiederholten Verpflichtungen Russlands zur Anerkennung der ukrainischen Souveränität und territorialen Integrität (Punkte 1, 2, 3, 16 und 22) wenig wert. Umso wichtiger wären angesichts des Ausschlusses eines NATO-Betritts glaubwürdige westliche Sicherheitsgarantien, doch die im Plan aufgeführten (Punkte 6, 10, 22, 27) erscheinen zu vage und vom (mittlerweile bekanntlich volatilen) guten Willen der USA abhängig, als dass sie sehr überzeugend wirken würden, zumal Russland auch gegenwärtig zeigt, dass es durchaus in der Lage ist, auch unter einem Sanktionsregime zu kämpfen.

Zwar wird von den USA offenbar ein Zusatzabkommen der USA und ihrer Verbündeten mit der Ukraine ins Auge gefasst, wonach - zunächst für zehn Jahre - jede "significant, deliberate, and sustained armed attack (by Russia) (...) shall be regarded as an attack threatening the peace and security of the transatlantic community“, worauf entsprechend, auch mit militärischer Gewalt geantwortet werden würde. Doch auch eine solche Garantie nach dem Muster des Art. 5 des NATO-Vertrages ist wenig überzeugend, wenn zugleich eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine explizit ausgeschlossen wird und unbestimmt bleibt, was denn ein signifikanter oder anhaltender Angriff sein soll. Auch die vorgesehenen Dialog- und Abstimmungsformate (Punkte 4 15, 24 und 27), die teilweise an den gescheiterten NATO-Russland-Rat erinnern, erscheinen wenig stabilisierend.

Der einzig uneingeschränkt positive Punkt neben dem Bekenntnis zu einem umfangreichen wirtschaftlichen Hilfsprogramm für die Ukraine ist daher wohl die avisierte Verlängerung des START-Vertrages durch Russland und die USA (Punkt 17).

Zugleich macht Trumps Plan deutlich, was seine Außenpolitik – neben seinem manisch erscheinenden Ehrgeiz, einen Friedensnobelpreis zu bekommen und dem Ziel, bestehende Konflikte unabhängig von den Details der Lösung irgendwie möglichst schnell los zu werden – bestimmt: die Vorstellung, internationale Übereinkommen seien rein transaktionale Deals, bei denen es letztlich nur um materiellen Gewinn und asymmetrische Ergebnisse zugunsten der vermeintlich stärkeren Seite geht sowie das Bestreben, für die USA und insbesondere ihre Industrie möglichst viel herauszuholen, indem man aus internationalen Konstellationen ein Maximum an finanziellen Vorteilen zieht. Nicht umsonst sehen die Punkte 10, 12, und 13 eine direkte Kompensation der USA für ihre Garantien bzw. eine umfangreiche Beteiligung an den Wirtschaftsmaßnahmen und ihren Erträgen vor. Zugleich bemüht man sich darum etwaige militärische und wirtschaftliche Kosten möglichst auf die Europäer abzuwälzen (Punkte 9 und 11), wobei der avisierte ukrainische Beitritt zur EU nicht zuletzt unterstreicht, dass die Union trotz der Beistandspflicht des Art. 42 (7) EUV offensichtlich weder von US-amerikanischer noch russischer Seite als militärischer oder verteidigungspolitischer Akteur ernst genommen wird. 

Es bleibt daher zu befürchten, dass das Ergebnis des Trumpschen Friedensplans so oder so kontraproduktiv sein wird: Führt er zu einem Erfolg, ist fraglich, wie praktisch umsetzbar und nachhaltig dieser sein wird, insbesondere im Hinblick auf seinen Präzedenzeffekt auf andere Konflikte (Taiwan!) oder den dann näher rückenden Zeitpunkt einer neuerlichen russischen Aggression zur Erprobung der NATO mit dann noch immer mangelhaft vorbereiteten Europäern. Scheitert er (wohl an der Ukraine und/oder den Europäern), ergibt sich für Trump ein Grund, sich aus dem Konflikt zurückzuziehen und die Ukraine sich selbst zu überlassen. In jedem Fall trägt er weiter zur Spaltung des Westens bei und spielt damit russischen Interessen weiter in die Hände.

Angesichts dieser Unwägbarkeiten droht der Ukraine aufgrund US-amerikanischen Drucks wohl möglicherweise tatsächlich ein diplomatisch verbrämter, aber letztlich doch aufgezwungener, harter und ungerechter Frieden. Die Erfahrung etwa mit Versailler Vertrages zeigt jedoch, dass ein solcher "karthagischer Frieden" keineswegs von Dauer sein dürfte.